Praktisches Feuerlöscher Training mit mobilem Fire-Trainer
Brandschutz
Vorbeugen, erkennen und bewusst verändern
In der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz fordert der Gesetzgeber die Einhaltung des Brandschutzes. Im Betrieb sollen keine unnötigen Gefährdungen für die einzelnen Mitarbeiter entstehen. Das Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen mit Feuerlöscheinrichtungen sowie für weitere Maßnahmen zur Erkennung, Alarmierung sowie Bekämpfung von Entstehungsbränden gehört zu den Grundpflichten eines Unternehmens.
Gerne kann ich die Funktion des Brandschutzbeauftragten für Ihren Betrieb wahrnehmen - nachfolgend sind einige Aufgaben beschrieben:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren an Arbeitsplätzen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsplätze mit Feuerlöscheinrichtungen
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne aktuell sind
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützung bei Brandschutzauflagen von Behörden
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen, Brandschutzbegehungen und Schulungen
Die Elemente und Methoden von Achtsamkeit am Arbeitsplatz können, je nach Wunsch, in die Schulungen mit integriert werden.
Der Brandschutzbeauftragte betreut den gesamten Bereich des Brandschutzes in Organisationen, Unternehmen und Betrieben. Die Verantwortlichen werden somit von ihren Pflichten entlastet.
Handeln Sie vorbeugend:
Erkennen und vermeiden Sie Zündquellen, bevor es zu einem Brand im Betrieb kommt!
